EEG-Reform muss Solarwirtschaft stärken!
Die geplanten Änderungen bei der Solarförderung sind zunächst gestoppt: Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht mitzutragen und stattdessen den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen. „Das ist ein Sieg der Vernunft und gibt uns die Chance, das Gesetzespaket in wesentlichen Punkten noch einmal nachzuverhandeln“, sagte Wirtschaftsminister Matthias Machnig heute in Berlin. Damit sei Zeit gewonnen, den möglichen und notwendigen Konsens zwischen Kosteneffizienz einerseits und industriepolitischen Erwägungen andererseits herzustellen.
„Wir sind für eine Reform des EEG – aber für eine Reform, die die Solarbranche stärkt und die Umstrukturierung der Energieversorgung in Deutschland fördert.“ Alle seien deshalb jetzt aufgerufen, im weiteren Verfahren ostdeutsche Interessen stärker zur Geltung zu bringen, so der Minister. Er hatte heute auch im Bundesrat zum Thema gesprochen und die Position Thüringens vertreten.
Ziel der Landesregierung ist es, die vorgeschlagene EEG-Novelle im Vermittlungsausschuss grundlegend zu ändern. Vor allem die geplanten Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Solarstrom seien für die Branche nicht verkraftbar, so der Wirtschaftsminister. Die Fördereinschnitte hätten sich nach den bisherigen Vorschlägen der Bundesregierung auf bis zu 45 Prozent der bisherigen Fördervolumina summiert. Thüringen werde in den anstehenden Diskussionen deshalb darauf drängen, den bisherigen Vergütungstarif von bislang 24 auf maximal 18,5 Cent je Kilowattstunde (statt, wie bisher vorgesehen, auf 16,5 Cent je Kilowattstunde) abzusenken.
„In der momentan schwierigen Markt- und Wettbewerbssituation brauchen die Unternehmen vor allem kalkulierbare Rahmenbedingungen“, so Machnig weiter. Es müssten daher schnell Gespräche aufgenommen werden, um möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause Ergebnisse präsentieren zu können. „Solarbranche und Märkte brauchen nichts dringender als Planungs- und Investitionssicherheit.“
Das Thüringer Wirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Thüringer Solarwirtschaft ein Positionspapier vorgelegt. „Damit gehen wir gut vorbereitet in die anstehenden Verhandlungen zur EEG-Novellierung“, sagte Machnig. Sein Ausgangspunkt dabei: Die Förderung der erneuerbaren Energien in der bisherigen Form ist ein Erfolgsmodell. In Zukunft gehe es nun allerdings stärker um eine schrittweise Integration der erneuerbaren Energien in den Energiemarkt. Notwendig sei ein neues „Marktdesign“, das geeignete Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien schaffe und Förderung mittelfristig überflüssig mache. „Dazu gehören zum Beispiel Vorrangregeln für regenerativen Strom und eine Gesamtkostenbetrachtung, die zum Beispiel auch Quersubventionierung und Umweltschäden mit einbezieht“, sagte Machnig. „Daran muss sich auch die anstehende Novellierung des EEG orientieren.“